Datenschutzinformationen des Praxisconcierge
Vertrag über die Auftragsverarbeitung nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO
zwischen dem Verantwortlichen:
Gemeinschaftspraxis Christoph Habermeyer und Dr. med. Kilian Fuchs, Tiergartenstraße 1a, 97209
Veitshöchheim,
vertreten durch Christoph Habermeyer,
- nachfolgend “Auftraggeber“ genannt -
und dem Auftragsverarbeiter:
PraxisConcierge Software GmbH, Kleiststr.1, 70771 Leinfelden-Echterdingen,
vertreten durch Herrn Simon Kuttruf
- nachfolgend „Auftragnehmer" genannt.
1. Präambel
1.1. Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten von Auftraggeber und -nehmer (im Folgenden
„Parteien“ genannt) im Rahmen einer Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Auftrag.
1.2. Dieser Vertrag findet auf alle Tätigkeiten Anwendung, bei denen Mitarbeiter des Auftragnehmers
oder durch ihn eingesetzte Unterauftragnehmer (Subunternehmer) personenbezogene Daten des
Auftraggebers in dessen Auftrag verarbeiten.
1.3. In diesem Vertrag verwendete Begriffe sind entsprechend ihrer Definition in der Verordnung
(EU) 2016/679 des europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher
Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung
der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) in ihrer jeweils aktuellen Fassung zu verstehen.
In diesem Sinne ist der Auftraggeber der „Verantwortliche“
, der Auftragnehmer der „Auftragsverarbeiter“
.
1.4. Soweit Erklärungen im Folgenden „schriftlich“ zu erfolgen haben, ist die Schriftform nach § 126
BGB gemeint. Im Übrigen können Erklärungen auch in anderer Form erfolgen, soweit eine angemessene
Nachweisbarkeit gewährleistet ist.
2. Gegenstand und Dauer der Verarbeitung
2.1. GegenstandSignature ref: 0b7511c2-601c-4d67-896b-883ab2382678
o Telefonische und sonstige informations- und kommunikationstechnische Erfassung von Patientendaten
(persönliche Verhältnisse, Medikationsbedarf, Terminvereinbarungen, Rückfragen zur Therapie) im
Rahmen einer cloudbasierten automatisierten Telefonassistenz im Namen des Auftraggebers.
o Regelmäßiger Export von Patientenkontaktdaten und Termindaten aus dem Praxis-Verwaltungssystem
und Kalendersystem des Auftraggebers und sichere Übertragung aus dem Praxis-Netzwerk auf einen
vom Auftragnehmer betreuten Server.
2.2. Dauer
des Hauptvertrags.
Die Verarbeitung beginnt am 15.02.2025 und erfolgt bis zur wirksamen Kündigung dieses Vertrags oder
3. Art und Zweck der Datenverarbeitung, Art der Daten
3.1. Art und Zweck der Verarbeitung
Die Verarbeitung im Auftrag ist folgender Art:
Erfassen, Erhebung, Ordnen, Speichern, Auslesen, Abfragen, Verwendung, Löschung oder Vernichtung,
Organisation und Offenlegung durch Übermittlung von personenbezogenen Daten.
Die Verarbeitung dient folgendem Zweck:
Erfüllung und Sicherstellung des ärztlichen Behandlungsauftrags, der allgemeinen ärztlichen
Fürsorgepflicht und der Patientenzufriedenheit.
3.2. Art der Daten
Betroffen sind alle Arten personenbezogener Daten, die dem Auftragsverarbeiter durch den
Verantwortlichen im Rahmen der Auftragserfüllung offengelegt werden können. Dies sind insbesondere
auch besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO, sowie geschützte
Geheimnisse im Sinne des § 203 StGB.
4. Kategorien der betroffenen Personen
Von der Verarbeitung betroffen sind: Patienten des Auftraggebers und Interessenten an Dienstleistungen
des Auftraggebers.
5. Ansprechpartner für Datenschutzfragen
Der Auftragnehmer hat als externen Datenschutzbeauftragten Dr. Sebastian Kraska benannt, Marienplatz
2, 80331 München, E-Mail: email@iitr.de, Telefon: 089-18917360
6. Pflichten des Auftragnehmers
6.1. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich wie vertraglich
vereinbart oder wie vom Auftraggeber angewiesen, es sei denn, der Auftragnehmer ist gesetzlich zu einer
bestimmten Verarbeitung verpflichtet. Sofern solche Verpflichtungen für ihn bestehen, teilt der
Auftragnehmer diese dem Auftraggeber vor der Verarbeitung mit, es sei denn, die Mitteilung ist ihm
gesetzlich verboten. Der Auftragnehmer verwendet darüber hinaus die zur Verarbeitung überlassenen
Daten für keine anderen Zwecke.
6.2. Der Auftragnehmer darf die personenbezogenen Daten nur im Rahmen des Auftrages und den
jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen und dokumentierten Weisungen des Auftraggebers verarbeiten,
außer es liegt ein Ausnahmefall im Sinne des Artikel 28 Abs. 3 Satz 2 a) DSGVO vor. Der Auftragnehmer
nimmt Weisungen des Auftraggebers in schriftlicher Form sowie über die hierfür vom Auftragnehmer
angebotenen elektronischen Formate entgegen. Mündliche Weisungen sind durch den Auftraggeber
unverzüglich schriftlich oder in einem hierfür vom Auftragnehmer angebotenen elektronischen Format zu
bestätigen.
6.3. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich, falls er der Auffassung ist, dass
eine Weisung gegen Datenschutzrecht vorliegt.
6.4. Der Auftragnehmer bestätigt, dass ihm die einschlägigen, allgemeinen datenschutzrechtlichen
Vorschriften bekannt sind. Er beachtet die Grundsätze ordnungsgemäßer Datenverarbeitung.
6.5. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Verarbeitung die Vertraulichkeit streng zu wahren.
6.6. Personen, die Kenntnis von den im Auftrag verarbeiteten Daten erhalten können, haben sich
schriftlich zur Vertraulichkeit zu verpflichten, soweit sie nicht bereits gesetzlich einer einschlägigen
Geheimhaltungspflicht unterliegen.
6.7. Dem Auftragnehmer ist bekannt, dass Verstöße gegen das den Auftraggeber treffende
Berufsgeheimnis auch für an dessen Tätigkeit mitwirkende Personen nach § 203 StGB strafbar sind. Der
Auftragnehmer verpflichtet sich, alle im Rahmen der Auftragserfüllung eingesetzten Personen schriftlich
über die strafrechtlichen Folgen einer Verletzung dieser besonderen Verschwiegenheitspflicht zu belehren
und diese Personen nachweislich zur Wahrung des Berufsgeheimnisses zu verpflichten, sofern sie nicht
bereits einer entsprechenden gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
6.8. Der Auftragnehmer sichert zu, dass die bei ihm zur Verarbeitung eingesetzten Personen vor
Beginn der Verarbeitung mit den relevanten Bestimmungen des Datenschutzes und dieses Vertrags
vertraut gemacht wurden. Entsprechende Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen sind
angemessen regelmäßig zu wiederholen. Der Auftragnehmer trägt dafür Sorge, dass zur
Auftragsverarbeitung eingesetzte Personen hinsichtlich der Erfüllung der Datenschutzanforderungen
laufend angemessen angeleitet und überwacht werden.
6.9. Im Zusammenhang mit der beauftragten Verarbeitung unterstützt der Auftragnehmer den
Auftraggeber soweit erforderlich bei der Erfüllung seiner datenschutzrechtlichen Pflichten, insbesondere
bei Erstellung und Fortschreibung des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten, bei
Auskunftsersuchen von von der Datenverarbeitung betroffenen Personen, bei der Durchführung der
Datenschutzfolgeabschätzung und einer notwendigen Konsultation der Aufsichtsbehörde.
Die erforderlichen Angaben und Dokumentationen sind vorzuhalten und dem Auftraggeber auf Anforderung
zuzuleiten.
6.10. Wird der Auftraggeber durch Aufsichtsbehörden oder andere Stellen einer Kontrolle unterzogen
oder machen betroffene Personen ihm gegenüber Rechte geltend, verpflichtet sich der Auftragnehmer
den Auftraggeber im erforderlichen Umfang zu unterstützen, soweit die Verarbeitung im Auftrag betroffen
ist.
6.11. Auskünfte an Dritte oder den Betroffenen darf der Auftragnehmer nur nach vorheriger
Zustimmung durch den Auftraggeber erteilen. Direkt an ihn gerichtete Anfragen wird er unverzüglich an
den Auftraggeber weiterleiten.
6.12. Die Auftragsverarbeitung erfolgt vorrangig innerhalb der EU oder des EWR. Jegliche
Verlagerung in ein Drittland darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers und unter den in
Kapitel V der Datenschutz-Grundverordnung enthaltenen Bedingungen sowie bei Einhaltung der
Bestimmungen dieses Vertrags erfolgen.
7. Sicherheit der Verarbeitung
7.1. Die im Anhang zu diesem Vertrag beschriebenen Datensicherheitsmaßnahmen werden als
verbindlich festgelegt. Sie definieren das vom Auftragnehmer geschuldete Minimum.
7.2. Die Datensicherheitsmaßnahmen können der technischen und organisatorischen
Weiterentwicklung entsprechend angepasst werden, solange das hier vereinbarte Niveau nicht
unterschritten wird. Zur Aufrechterhaltung der Informationssicherheit erforderliche Änderungen hat der
Auftragnehmer unverzüglich umzusetzen. Änderungen sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
Wesentliche Änderungen sind zwischen den Parteien zu vereinbaren.
7.3. Der Auftragnehmer sichert zu, dass die im Auftrag verarbeiteten Daten von sonstigen
Datenbeständen strikt getrennt werden.
7.4. Kopien oder Duplikate werden ohne Wissen des Auftraggebers nicht erstellt. Ausgenommen
sind technisch notwendige, temporäre Vervielfältigungen, darunter auch automatische Backups, soweit
eine Beeinträchtigung des hier vereinbarten Datenschutzniveaus ausgeschlossen ist.
7.5. Der Auftraggeber hat das Recht, die Einhaltung der in dieser Vereinbarung enthaltenen
Verpflichtungen, insbesondere die korrekte Umsetzung der technischen und organisatorischen
Maßnahmen, durch den Auftragnehmer zu kontrollieren. Kontrollen können durch den Auftraggeber
selbst oder durch ihn beauftragte Personen erfolgen. Vermeidbare Störungen des Betriebs des
Auftragnehmers haben zu unterbleiben. Soweit nicht dringende Gründe entgegenstehen, erfolgen
Kontrollen mit angemessener Vorankündigung und zu Geschäftszeiten des Auftragnehmers. Der
Auftragnehmer ist verpflichtet, an solchen Kontrollen im erforderlichen Maße mitzuwirken, insbesondere
erforderliche Auskünfte zu erteilen, den Zugang zu Geschäftsräumen zu ermöglichen und benötigte
Unterlagen vorzulegen.Signature ref: 0b7511c2-601c-4d67-896b-883ab2382678
8. Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten
8.1. sperren.
Im Rahmen des Auftrags verarbeitete Daten wird der Auftragnehmer nur entsprechend der
getroffenen vertraglichen Vereinbarung oder nach Weisung des Auftraggebers berichtigen, löschen oder
8.2. Den entsprechenden Weisungen des Auftraggebers wird der Auftragnehmer jederzeit und auch
über die Beendigung dieses Vertrages hinaus Folge leisten.
9. Unterauftragsverhältnisse
9.1. Dem Auftragnehmer ist es gestattet, zur Auftragsverarbeitung auch Subunternehmer
einzusetzen. Der Einsatz von Subunternehmern ist dem Auftraggeber rechtzeitig anzuzeigen. Der
Auftraggeber erhält auf Verlangen Einsicht in die relevanten Verträge zwischen Auftragnehmer und
Subunternehmer. Der Auftraggeber kann der Subbeauftragung innerhalb von 4 Wochen ab Zugang der
Anzeige widersprechen. Erfolgt der Widerspruch nicht rechtzeitig, gilt der Einsatz des Subunternehmers
als genehmigt. Widerspricht der Auftraggeber rechtzeitig, haben beide Parteien das Recht, die
Zusammenarbeit innerhalb von 14 Tagen durch schriftliche Erklärung der anderen Partei gegenüber mit
sofortiger Wirkung zu kündigen.
9.2. Der Auftragnehmer wählt den Subunternehmer unter besonderer Berücksichtigung der Eignung
der vom Subunternehmer getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen sorgfältig aus.
9.3. Die Weiterleitung von im Auftrag verarbeiteten Daten an den Subunternehmer ist erst zulässig,
wenn sich der Auftragnehmer dokumentiert davon überzeugt hat, dass der Subunternehmer seine
Verpflichtungen vollständig erfüllt hat. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Vorlage der Dokumentation zu
verlangen.
9.4. Die Beauftragung von Subunternehmern, die Verarbeitungen im Auftrag nicht ausschließlich aus
dem Gebiet der EU oder des EWR erbringen, ist nur zulässig, soweit und solange der Subunternehmer
angemessene Datenschutzgarantien bietet. Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber mit, welche
konkreten Datenschutzgarantien der Subunternehmer bietet und wie ein Nachweis hierüber zu erlangen
ist. Soweit aktuell gültige Standardvertragsklauseln auf Basis einer Entscheidung der EU-Kommission
(z.B. gemäß Kommissionsentscheidung 2010/87/EU) oder Standarddatenschutzklauseln gem. Art. 46
DSGVO als angemessene Garantien eingesetzt werden, bevollmächtigt der Auftraggeber den
Auftragnehmer unter Befreiung vom Verbot der Doppelvertretung gemäß § 181 BGB, zur Vornahme aller
hierfür erforderlichen Handlungen sowie zur Abgabe und Entgegennahme von Willenserklärungen
gegenüber dem Subunternehmer. Ferner ist der Auftragnehmer berechtigt, die Rechte und Befugnisse
des Auftraggebers aus dieser Vereinbarung gegenüber dem Subunternehmer auszuüben.
9.5. Der Auftragnehmer wird die Einhaltung der Pflichten des Subunternehmers regelmäßig
überprüfen. Hierfür wird ihm nach angemessener vorheriger Ankündigung der erforderliche Einblick
gewährt. Die Prüfung und ihr Ergebnis sind so aussagekräftig zu dokumentieren, dass sie für einen
fachkundigen Dritten nachvollziehbar sind. Die Dokumentation ist dem Auftraggeber auf Verlangen
vorzulegen. Der Auftragnehmer bewahrt die Dokumentation über durchgeführte Prüfungen mindestens
bis zum Ablauf des dritten Kalenderjahres nach Beendigung der Auftragsverarbeitung auf und legt diese
dem Auftraggeber auf Verlangen jederzeit vor.
Eigene Kontrollrechte des Auftraggebers bleiben hiervon unberührt.
9.6. Eine weitere Subbeauftragung durch den Subunternehmer ist zulässig, soweit sämtliche der in
dieser Vereinbarung enthaltenen Regelungen beachtet und entsprechend vertraglich auf den weiteren
Subunternehmer übertragen werden.
9.7. Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieses Vertrags sind nur solche Leistungen, die einen
direkten Zusammenhang mit der Erbringung der Hauptleistung aufweisen. Nebenleistungen, wie
beispielsweise Transport, Wartung und Reinigung sowie die Inanspruchnahme von
Telekommunikationsdienstleistungen oder Benutzerservice sind nicht erfasst. Die Pflicht des
Auftragnehmers, auch in diesen Fällen die Beachtung von Datenschutz und Datensicherheit
sicherzustellen, bleibt unberührt.
9.8. Aktuell sind die in der "Anlage Subdienstleister" mit Namen, Anschrift und Auftragsinhalt
bezeichneten Subunternehmer mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten in dem dort
genannten Umfang beschäftigt und durch den Auftraggeber hiermit genehmigt. Die hier niedergelegten
sonstigen Pflichten des Auftragnehmers gegenüber Subunternehmern bleiben unberührt.
10. Rechte und Pflichten des Auftraggebers
10.1. Für die Beurteilung der Zulässigkeit der beauftragten Verarbeitung sowie für die Wahrung der
Rechte von Betroffenen ist allein der Auftraggeber verantwortlich.
10.2. Der Auftraggeber erteilt alle Aufträge, Teilaufträge oder Weisungen dokumentiert. In Eilfällen
können Weisungen mündlich erteilt werden. Solche Weisungen wird der Auftraggeber unverzüglich
dokumentiert bestätigen.
10.3. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüglich, wenn er Fehler oder
Unregelmäßigkeiten bei der Prüfung der Auftragsergebnisse feststellt.
10.4. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz und der
vertraglichen Vereinbarungen beim Auftragnehmer in angemessenem Umfang selbst oder durch Dritte,
insbesondere durch die Einholung von Auskünften und die Einsichtnahme in die gespeicherten Daten und
die Datenverarbeitungsprogramme sowie sonstige Kontrollen vor Ort zu kontrollieren. Den mit der
Kontrolle betrauten Personen ist vom Auftragnehmer soweit erforderlich Zutritt und Einblick zu
ermöglichen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, erforderliche Auskünfte zu erteilen, Abläufe zu
demonstrieren und Nachweise zu führen, die zur Durchführung einer Kontrolle erforderlich sind. Der
Auftragnehmer ist berechtigt, Kontrollen durch Dritte zu verweigern, soweit diese mit ihm in einem
Wettbewerbsverhältnis stehen oder ähnlich gewichtige Gründe vorliegen.
10.5. Kontrollen beim Auftragnehmer haben ohne vermeidbare Störungen seines Geschäftsbetriebs
zu erfolgen. Soweit nicht aus vom Auftraggeber zu dokumentierenden, dringlichen Gründen anders
angezeigt, finden Kontrollen nach angemessener Vorankündigung und zu Geschäftszeiten des
Auftragnehmers statt.
11. Mitteilungspflichten
11.1. Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber Verletzungen des Schutzes im Auftrag verarbeiteter
personenbezogener Daten unverzüglich mit. Auch begründete Verdachtsfälle hierauf sind mitzuteilen. Die
Mitteilung hat spätestens innerhalb von 24 Stunden ab Kenntnis des Auftragnehmers vom relevanten
Ereignis an eine vom Auftraggeber benannte Adresse zu erfolgen. Sie muss mindestens folgende
Angaben enthalten:
a. eine Beschreibung der Art der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, soweit möglich mit
Angabe der Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen Personen, der betroffenen Kategorien
und der ungefähren Zahl der betroffenen personenbezogenen Datensätze;
b. den Namen und die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten oder einer sonstigen Anlaufstelle für
weitere Informationen;
c. eine Beschreibung der wahrscheinlichen Folgen der Verletzung des Schutzes personenbezogener
Daten;
d. eine Beschreibung der vom Auftragnehmer ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen zur
Behebung der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten und gegebenenfalls Maßnahmen zur
Abmilderung ihrer möglichen nachteiligen Auswirkungen
11.2. Ebenfalls unverzüglich mitzuteilen sind erhebliche Störungen bei der Auftragserledigung sowie
Verstöße des Auftragnehmers oder der bei ihm beschäftigten Personen gegen datenschutzrechtliche
Bestimmungen oder die in diesem Vertrag getroffenen Festlegungen.
11.3. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich von Kontrollen oder Maßnahmen
von Aufsichtsbehörden oder anderen Dritten, soweit diese Bezüge zur Auftragsverarbeitung aufweisen.
11.4. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung
und der ihm zur Verfügung stehenden Informationen bei der Einhaltung der in den Artikeln 32 bis 36
DSGVO genannten Pflichten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, für diese Leistungen eine angemessene
Vergütung vom Auftraggeber zu verlangen.
12. Weisungen
12.1. Weisungsrecht vor.
Der Auftraggeber behält sich hinsichtlich der Verarbeitung im Auftrag ein umfassendes
12.2. Auftraggeber und Auftragnehmer können durch Mitteilung an die andere Partei die zur Erteilung
und Annahme von Weisungen ausschließlich befugten Personen benennen.
12.3. Bei einem Wechsel oder einer längerfristigen Verhinderung der benannten Personen sind der
anderen Partei Nachfolger bzw. Vertreter unverzüglich mitzuteilen.
12.4. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich darauf aufmerksam machen, wenn eine
vom Auftraggeber erteilte Weisung seiner Meinung nach gegen gesetzliche Vorschriften verstößt.
Auftragnehmer ist berechtigt, die Durchführung der entsprechenden Weisung solange auszusetzen, bis
sie durch den Verantwortlichen beim Auftraggeber bestätigt oder geändert wird.
12.5. Der Auftragnehmer hat ihm erteilte Weisungen und deren Umsetzung zu dokumentieren.
13. Haftung
13.1. Im Fall der Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches durch eine betroffene Person
nach Art. 82 DSGVO verpflichten sich die Parteien, sich gegenseitig zu unterstützen und zur Aufklärung
des zugrundeliegenden Sachverhalts beizutragen.
14. Beendigung des Auftrags
14.1. Befinden sich bei Beendigung des Auftragsverhältnisses im Auftrag verarbeitete Daten oder
Kopien derselben noch in der Verfügungsgewalt des Auftragnehmers, hat dieser des nach Wahl des
Auftraggebers die Daten entweder zu vernichten oder an den Auftraggeber zu übergeben. Die Wahl hat
der Auftraggeber innerhalb von 2 Wochen nach entsprechender Aufforderung durch den Auftragnehmer
zu treffen. Die Vernichtung hat so zu erfolgen, dass eine Wiederherstellung mit vertretbarem Aufwand
nicht mehr möglich ist.
14.2. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die unverzügliche Vernichtung bzw. Rückgabe auch bei
Subunternehmern herbeizuführen.
14.3. Der Auftragnehmer hat den Nachweis der ordnungsgemäßen Vernichtung zu führen und dem
Auftraggeber vorzulegen.
14.4. Dokumentationen, die dem Nachweis der ordnungsgemäßen Datenverarbeitung dienen, sind
durch den Auftragnehmer mindestens bis zum Ablauf des dritten Kalenderjahres nach Vertragsende
hinaus aufzubewahren. Er kann sie zu seiner Entlastung dem Auftraggeber übergeben.
15. Sonstiges
15.1. Beide Parteien sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse
von Geschäftsgeheimnissen und Datensicherheitsmaßnahmen der jeweils anderen Partei auch über die
Beendigung des Vertrages vertraulich zu behandeln. Bestehen Zweifel, ob eine Information der
Geheimhaltungspflicht unterliegt, ist sie bis zur schriftlichen Freigabe durch die andere Partei als
vertraulich zu behandeln.
15.2. Sollte Eigentum des Auftraggebers beim Auftragnehmer durch Maßnahmen Dritter (etwa durch
Pfändung oder Beschlagnahme), durch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige
Ereignisse gefährdet werden, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich zu verständigen.
15.3. Für Nebenabreden ist die Schriftform und die ausdrückliche Bezugnahme auf diese
Vereinbarung erforderlich.Signature ref: 0b7511c2-601c-4d67-896b-883ab2382678
15.4. Die Einrede des Zurückbehaltungsrechts i. S. v. § 273 BGB wird hinsichtlich der im Auftrag
verarbeiteten Daten und der zugehörigen Datenträger ausgeschlossen.
15.5. Sollten einzelne Teile dieser Vereinbarung unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der
Vereinbarung im Übrigen nicht.
Anlagen
Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)
Der Auftragsverarbeiter bestätigt Maßnahmen zur Einhaltung der Anforderungen an die Sicherheit der
Datenverarbeitung ergriffen zu haben.
Alle Arbeitsplätze sind grundsätzlich nur mit einer persönlichen Nutzerkennung zugänglich.
Server zur Datenhaltung und Datenverarbeitung sind nach dem Stand der Technik geschützt mit
Maßnahmen wie Firewall-Schutz, Blacklisting von einschlägigen IPs und Bots, verschlüsselter
Datenübertragung und Protokollieren von Nutzerzugriffen. Dies gilt insbesondere auch für die dem
Auftraggeber online bereitgestellte Programmoberfläche, auf die nur von vereinbarten IP-Adressen aus
und über Nutzerkennungen authentifiziert zugegriffen werden kann.
Alle zu einzelnen Anrufen vorliegenden Daten werden kontinuierlich nach dreißig Tagen gelöscht.
Die regelmäßige, automatische Datenübertragung von Patientenstammdaten und Kalenderdaten aus
dem Praxis-Netzwerk erfolgt über eine sichere, authentifizierte Verbindung (FTPS) mit expliziter
Verschlüsselung.
Es werden regelmäßig Backups erzeugt; diese werden regelmäßig auf Integrität getestet.
Die oben genannten Maßnahmen werden laufend, spätestens aber jedes Quartal überprüft.
Es bestehen klare Anweisungen an Mitarbeiter zur Einhaltung des Datenschutzes.
Anlage Subdienstleister
Die folgenden Unternehmen werden als Subunternehmer bei Abschluss dieser Vereinbarung zur
Verarbeitung der Daten im Auftrag eingesetzt und werden hiermit genehmigt.
Subdienstleister Art
von übermittelten
Daten
Zweck
der Datenübermittlung
Niederlassung
Easybell Besondere
personenbezogene
Daten
Anrufrouting,
Telekommunikation
Berlin, DeutschlandSignature ref: 0b7511c2-601c-4d67-896b-883ab2382678
*DSGVO-konforme Verarbeitung nach EU-U.S. Data Privacy Framework (17.7.2023)
Hetzner Besondere
personenbezogene
Daten
Anrufrouting,
Datenverarbeitung
Gunzenhausen,
Deutschland
Speechmatics Besondere
personenbezogene
Daten
Spracherkennung,
Verschriftlichung
Cambridge, UK
Google Besondere
personenbezogene
Daten
Datenverarbeitung (Datenverarbeitung
beschränkt auf
Europa)*
Twilio Besondere
personenbezogene
Daten
Anrufrouting,
Telekommunikation
Berlin, Deutschland
AWS Besondere
personenbezogene
Daten
Datenverarbeitung,
Organisation, Verwendung
Versand von
Mailkommunikation
Seattle, USA
(Rechenzentrum
Frankfurt a.M.,
Deutschland)*
OnlineCity.IO Personenbezogene
Daten
Versand von
Textnachrichten aus der
Programmoberfläche
Odense, DänemarkSignature ref: 0b7511c2-601c-4d67-896b-883ab2382678
Anlage:
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1
Inhalte
(1) Für die Inhalte der telefonischen Ansagen ist der Kunde selbst verantwortlich. Es besteht von unserer
Seite aus keine Prüfungspflicht von vom Kunden gewählten Telefon-Ansagen. Der Kunde stellt
PraxisConcierge von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
(2) Der Kunde hält eigene Sicherungen der Online-Daten vor. Auch PraxisConcierge führt regelmäßige
Datensicherungen auf allen System durch, garantiert jedoch nicht für Integrität oder Verfügbarkeit von
Daten und Dateien.
(3) Zulässige Inhalte telefonischer Ansagen sind alle gesetzlich zugelassenen Inhalte, die der Erfüllung
des vereinbarten Nutzungszwecks dienen. Dazu gehören ausdrücklich keine Inhalte pornographischer
Natur oder allgemeine Inhalte, die der Verbreitung von Werbebotschaften oder Verkaufsangeboten
dienen.
PraxisConcierge ist berechtigt, zur Verfügung gestellte Software-Dienste unmittelbar abzuschalten, falls
der Kunde in Verdacht steht, nach §1 (3) unzulässige Inhalte zu verbreiten, und ggf. staatliche Stellen
einzuschalten.
§2 Verfügbarkeit von Software-Diensten
Obwohl PraxisConcierge stets bemüht ist, die Verfügbarkeit der bereitgestellten Software-Dienste
ununterbrochen zu gewährleisten, so kann eine zeitweise Nichtverfügbarkeit nicht ausgeschlossen
werden. Insbesondere sind hier zu nennen:
- Wartungsarbeiten oder Störfälle an Hardware und Software
- Wartungsarbeiten oder Störfälle bei Dienstleistern und Vertragspartnern von PraxisConcierge.
§3 Haftung
(1) Eine Haftung von PraxisConcierge für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern
diese nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betreffen oder
Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die
Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt
erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf („wesentliche
Vertragspflichten“).
(2) Im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragsplichten sind Schadensersatzansprüche des Kunden
jedoch auf den Ersatz vertragstypischer, vorhersehbarer Schäden für alle Schadensfälle
zusammengenommen beschränkt auf den Auftragswert. Die gleichen Haftungseinschränkungen gelten
für Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von PraxisConcierge.
(3) Die Haftung für entgangenen Gewinn ist vollständig ausgeschlossen.
(4) Schadensersatzansprüche gegen den jeweils anderen Vertragspartner verjähren nach den
gesetzlichen Vorschriften, spätestens jedoch drei Jahre nach der Pflichtverletzung oder der unerlaubten
Handlung. Dies gilt nicht für Fälle, in denen wegen Vorsatzes gehaftet wird.
(5) Bei Verlust von Daten haftet PraxisConcierge nur für denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer
Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre.
§4 Datenschutz
(1) PraxisConcierge erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten nur, soweit diese für die
Begründung, inhaltliche Ausgestaltung, Abwicklung, Erfüllung und Änderung des mit dem Kunden
begründeten Vertragsverhältnisses erforderlich sind und/oder soweit der Kunde in die Datenerhebung,
-verarbeitung und -nutzung eingewilligt hat.Signature ref: 0b7511c2-601c-4d67-896b-883ab2382678
(2) PraxisConcierge und angestellte Mitarbeiter werden auf die Wahrung des Datengeheimnisses gemäß
§ 5 des Bundesdatenschutzgesetzes verpflichtet.
(3) Soweit der Kunde eine Einwilligung in die Erhebung, Verarbeitung und/oder Nutzung seiner Daten
abgegeben hat, kann dieser seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Widerrufsempfängerin ist die PraxisConcierge Software GmbH, Kleiststr.1, 70771 Leinfelden.
§5 Schlussbestimmungen
PraxisConcierge behält sich vor, diese allgemeinen Vertragsbedingungen nachträglich zu ändern. In
diesem Fall wird PraxisConcierge den Kunden über die Änderungen rechtzeitig (mindestens: sechs
Wochen) im Voraus benachrichtigen. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht sechs Wochen nach
Zugang der Benachrichtigung, gelten diese als vom Kunden angenommen. Widerspricht der Kunde den
Änderungen, hat PraxisConcierge das Recht, das Vertragsverhältnis mit dem Kunden außerordentlich
und fristlos zu kündigen. In der Benachrichtigung über die Änderungen wird PraxisConcierge den Kunden
auch über die Möglichkeit des Widerspruchs und die Rechtsfolgen des unterlassenen Widerspruchs
informieren.
§6 Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise
unwirksam oder ergänzungsbedürftig sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen oder ergänzungsbedürftigen
Bestimmungen vereinbaren die Vertragsparteien eine neue Regelung, welche dem gewollten vertraglich
bestimmten Zweck entspricht, hätten sie die Unwirksamkeit oder die Ergänzungsfähigkeit bedacht.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtstand ist das zuständige Amtsgericht in Stuttgart.
Stuttgart, 1.Januar 2021